Für private Unternehmen gibt es für Neubau oder die Reaktivierung von Gleisanschlüssen einen Investitionskostenzuschuss von max. 50 %. Für unsere Auftraggeber erstellen wir Förderanträge und begleiten sie bis zum Verwendungsnachweis. Diese Anträge werden beim Eisenbahn-Bundesamt eingereicht. Kernstück sind das Betriebsprogramm und die Wirtschaftlichkeitsrechnung. Die Anträge werden vor dem Einreichen mit dem EBA abgestimmt. Dem Zuwendungsbescheid schließt sich die Steuerung des Mittelabrufs an. Nach Abschluss des Vorhabens ist dem EBA die Verwendung der Fördermittel nachzuweisen. Zur Erfolgskontrolle sind in den ersten fünf bis zehn Jahren nach Inbetriebnahme die Transportmengen bzw. –leistung dem EBA zu melden.
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